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Arbeitszeit: Auf unwirksame Vertragsklauseln achten
Flexible Arbeitszeiten sind für Sie als Arbeitgeber gut und schön. Aber eine Vertragsklausel, die es weitgehend dem Arbeitgeber überlässt, die Arbeitszeit zu bestimmen, ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.6.2011 unwirksam. Verwenden Sie diese Klausel daher nicht mehr (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.6.2011, Az.: 9 AZR 236/10).
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