Experte
Beiträge:
939
Registriert seit:
18.08.2010
Ein Arbeitnehmer hat bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung Anspruch auf bezahlte Freistellung. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit.
Ein Arbeitnehmer hat bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist (§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Das Gesetz enthält aber keinen Katalog, in welchen Fällen ein Anspruch auf Freistellung konkret besteht. Ein Freistellungsanspruch besteht in einigen Fällen nicht.
Ganzen Artikel anzeigen