Arbeitgeberdarlehen und Kündigung: Was Sie beachten sollten
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Heiko Klages, verfasst am: 23.06.2011, 14:45
Läuft das Arbeitsverhältnis gut, geben Sie Mitarbeitern unter Umständen gerne ein Darlehen. Gelegentlich wird den Mitarbeitern das Darlehen sogar zu besonders günstigen Konditionen gewährt. Als Arbeitgeber erhoffen Sie sich damit, gute Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Die Überraschung auf Arbeitgeberseite ist dann mitunter groß, wenn es zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt. Die Mitarbeiterbindung spielt dann keine Rolle mehr. Muss das Arbeitgeberdarlehen sofort zurückgezahlt werden?
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