Wichtiges zur Probezeit: Kündigungsfrist unter zwei Wochen
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Heiko Klages, verfasst am: 16.02.2010, 13:01
Wichtiges zur Probezeit: Kündigungsfrist unter zwei Wochen
Die Probezeit dient für beide Seiten dazu, das gemeinsame zukünftige Arbeitsverhältnis zu erproben. Dabei gelten besondere Möglichkeiten für kurze Kündigungsfristen. Unter zwei Wochen Kündigungsfrist geht es aber auch in der Probezeit nur ausnahmsweise.
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