In welchem Umfang der Betriebsrat bei der Telearbeit mitbestimmen kann
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 29.05.2008, 09:52
In welchem Umfang der Betriebsrat bei der Telearbeit mitbestimmen kann
Mit dieser Frage hat sich das Arbeitsgericht in Paderborn beschäftigt (1 BV 5/9
: Was den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage betrifft, hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Gleiches gilt für die Frage, wie die Zeiterfassung zu regeln ist.
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