Verkürzter Anspruch auf Altersteilzeit für schwerbehinderte Arbeitnehmer ist zulässig
Gelöschter Benutzer
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Gelöschter Benutzer, verfasst am: 30.07.2004, 22:05
Möchte einer Ihrer Mitarbeiter in Altersteilzeit gehen, wird er von der Bundesanstalt für Arbeit nur bis zu dem Zeitpunkt gefördert, an dem er dann die normale Altersrente in Anspruch nehmen kann. So ist es in § 5 Abs. 1 Nr. 2 Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelt.
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