Übertragung von Resturlaub muss vorher angekündigt werden
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 04.05.2008, 01:20
Übertragung von Resturlaub muss vorher angekündigt werden
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war von Oktober 1999 bis September 2000 bei einer hessischen Metallfirma beschäftigt. Ab März 2000 bis zu seinem Beschäftigungsende war der Mitarbeiter arbeitsunfähig krank. Anschließend klagte er auf Urlaubsabgeltung für fünf Tage Resturlaub aus 1999, weil er meinte, diese seien ins Jahr 2000 übertragen worden.
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