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Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie
Anspruch auf Sonderurlaub besteht bei einem Todesfall in der Familie aus § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), denn die Arbeitsleistung ist dem Arbeitnehmer unverschuldet aus einem in seiner Person liegenden Grund unmöglich oder unzumutbar.
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Geltend machen des Sonderurlaubs nach 3 Wochen Arbeitsunfähigkeit
Der Sonderurlaub sollte ja zeitnah beantragt und genommen werden.
Nun kommt ein Mitarbeiter, der auf Grund des Todes eines Elternteils 3 Wochen arbeitsunfähig erkrankt ist, und beantragt nun den Sonderurlaub für einen Tag.
Wie sehen Sie das? Ablehnen oder genehmigen?
Danke für die Antwort.
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Auf business-on.de nimmt RA Thomas Reiter Stellung zu verschiedenen Fragen im Bezug auf Sonderurlaub. Vielleicht für den ein oder anderen nützlich: http://www.business-on.de/saarlorlux/arbeitsrecht-sonderurlaub-dury-tarifvertrag-saarbruecken-geburt-_id13756.html