Sonderurlaub bei einer Hochzeit
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 04.10.2009, 13:04
Sonderurlaub bei einer Hochzeit
Auf Sonderurlaub für die Hochzeit besteht ein Anspruch aus § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - sowohl für die kirchliche als auch für die standesamtliche Trauung. Die Arbeitsleistung ist dem Arbeitnehmer in diesem Fall unverschuldet aus einem in seiner Person liegenden Grund unmöglich oder unzumutbar.
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