Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 02.10.2009, 13:05
Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes
Der Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes ist begründet durch § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dem werdenden Vater ist die Arbeitsleistung unverschuldet durch einen in seiner Person liegenden Grund unmöglich bzw. unzumutbar.
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