Bei der Rückzahlung von Fortbildungskosten müssen Sie AGB-Recht beachten
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 08.05.2008, 19:02
Bei der Rückzahlung von Fortbildungskosten müssen Sie AGB-Recht beachten
Diese Erfahrung musste ein Arbeitgeber machen, der über 8.000 Euro Fortbildungskosten bereits in einen Mitarbeiter investiert hatte. Laut Arbeitsvertrag sollte der Mitarbeiter diese Fortbildungskosten anteilig zurückzahlen, wenn er innerhalb von 2 Jahren nach Ende der Weiterbildungsmaßnahme aus dem Unternehmen ausschied.
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