Experte
Beiträge:
939
Registriert seit:
18.08.2010
Rechtsprechungsänderung: Wann Urlaub wegen Krankheit verfällt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 20.01.2009 die bisherige deutsche Praxis beim Verfall von Urlaub wegen Krankheit beendet. Nach diesem Urteil verfällt Urlaub, den ein Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht nehmen konnte, nicht mehr (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 20.01.2009, Az.: C-350/06, C-520/06).
Ganzen Artikel anzeigen
Gilt das nur beim Ausscheiden????
Leider ist dieses Urteil nicht umfassen. Was ist wenn jemand kurz vor dem 30. September seine Arbeit wieder antritt? Der Urlaub aus dem letzten Jahr muss dann ja bis zum 30.9. angetreten sein. Der verfällt dann sonst. Das kann man aus diesem Urteil nicht so richtig erkennen.
» Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie
» "Packen Sie sofort Ihre Sachen!" – Können Sie so kündigen?
» AGG: Das sind Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer
» Berücksichtigen Sie die wichtigsten Schwellenwerte im Arbeitsrecht
» Datenschutz: Infos über ehemalige Mitarbeiter müssen Sie von der Homepage nehmen