Die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 07.01.2009, 14:21
Die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
Eine Betriebsratsanhörung wird nötig, wenn ein Arbeitgeber einem Beschäftigten kündigen möchte. Denn kündigt er vor Ablauf der entsprechenden Frist, ist die Kündigung unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich im Fall eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers entschieden (3. April 2008, Az. 2 AZR 965/06). Diesem konnte letztlich lediglich wirksam gekündigt werden, weil der Arbeitgeber nach Ablauf der Anhörungsfrist erneut gekündigt hatte. Bei der ersten Kündigung hingegen war die Betriebsratsanhörung nicht ordnungsgemäß und die Kündigung somit unwirksam.
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