Notarielle Schuldanerkenntnis bei der Beendigung des Arbeitsvertrages oft sinnvoll
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Heiko Klages, verfasst am: 28.07.2010, 07:49
Notarielle Schuldanerkenntnis bei der Beendigung des Arbeitsvertrages oft sinnvoll
Das BAG hat die Wirkung eines Schuldanerkenntnisses gesteigert: Insbesondere, wenn Straftaten wie Diebstahl oder Unterschlagung durch den Arbeitnehmer im Raum stehen, ist die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages oftmals sinnvoller, als eine Kündigung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn gleichzeitig ein notarielles Schuldanerkenntnis vereinbart wird.
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