Neues Renteneintrittsalter beeinflusst Altersteilzeit
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 09.05.2008, 07:23
Neues Renteneintrittsalter beeinflusst Altersteilzeit
Das neue Renteneintrittsalter, die Rente mit 67, ist beschlossen und wird ab 2012 stufenweise angehoben. Alle Arbeitnehmer ab Jahrgang 1947 und jünger sind betroffen. Davon beeinflusst wird die Altersteilzeit, die so ausgelegt ist, dass Mitarbeiter an ihrem Ende nahtlos in Rente gehen können. Damit kein Rentenabschlag erfolgt, wurde eine Vertrauensschutzregelung getroffen (§235 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV).
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