Neue Möglichkeit zur Freistellung bei Pflege
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Heiko Klages, verfasst am: 07.07.2008, 13:57
Neue Möglichkeit zur Freistellung bei Pflege
Fast schon traditionell treten zur Jahresmitte Änderungen in arbeitsrechtlichen Gesetzen in Kraft. Im Jahr 2008 ist die Einführung eines Sonderurlaubs für die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen durch das neue Pflegezeitgesetz zum 01.07.2008 besonders praxisrelevant für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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