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Mobbing und Zurückbehaltungsrecht: Wann Arbeitnehmer die Arbeit verweigern dürfen
In immer mehr Unternehmen klagen Arbeitnehmer darüber, dass sie Mobbing ausgesetzt sind. Und immer wieder sind sie der Ansicht, dass sie bei Mobbing ohne weiteres die Arbeit verweigern dürfen. Ganz so einfach ist es aber nicht.
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Meist kein Arbeitschutz
Die beste Methode vor Mobbing geschützt zu werden, besteht in der Umsetzung diverser Schutznormen wie das Arbeitschutzgesetzes.
Leider muss man aufgrund der Millionen von Mobbing Betroffenen Beschäftigten davon ausgehen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen so gut wie Nichts dazu beitragen, ihren diesbzgl. gesetzlichen Präventionspflichten wirksam nachzukommen.
Hat sich eine mobbingbedingte Erkrankung, Behinderung oder Schwerbehinderung z.B. in Form einer
PTED - ggf. mit dem Einhergehen beispielsweise einer erheblichen Disbalance bei den Neurorotransmittern - erst einmal manifestiert, ist es für die Prävention nach dem Arbeitsschutzgesetz bzw. § 84 SGB IX schon viel zu spät, da der Schadensfall bereits eingetreten ist.
Und dies ist in aller Regel die Regel, die in einem Großteil der Betriebe und Unternehmen in Deutschland wohl vorherrschen soll.
Dies deshalb, da die Aufsichtsbehörden (vgl. § 21 (1) Satz 1 i.V.m. § 22 (2) ArbSchG und Berufsgenossenschaften (vgl. § 1 SGB 7) und Krankenkassen (vgl. § 20b SGB 5) demTreiben zuschauen, während die Geschäftsberichte der Krankenkassen immer höhere Krankenständ bei jedem zweiten Arbeitnehmer in Folge psychischer Belastungen ausweisen und der Steuer- bzw. Beitragszahler für die Sünden der Arbeitgeber und ggf. Arbeitnehmervertretungen (vgl. Artikel 4 (1) der Arbeitschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG) aufkommen müssen, was wiederum Kaufkraft und somit wirtschaftliche Entwicklung hemmt.
Sicherlich auch eine Folge von exzessiv gelebten Kaptialismus,
wobei die Gesundheit, die menschengerechte Gestaltung der Arbeit , die Würde des Menschen keine Rolle mehr spielt.
Leben doch ganze Berufsgruppen von dem Phänomen Mobbing.
Anwälte und Ärzte an vorderster Front.
Sich.-Ing. Jörg Hensel