Eine Massenentlassung müssen Sie der Agentur für Arbeit melden
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 28.05.2008, 18:54
Eine Massenentlassung müssen Sie der Agentur für Arbeit melden
Müssen Sie als Arbeitgeber innerhalb von 30 Kalendertagen eine Vielzahl Ihrer Arbeitnehmer entlassen, liegt eine Massenentlassung vor (Paragraph 17 KschG). Und diese Massenentlassung müssen Sie der Agentur für Arbeit anzeigen. Bislang konnten Sie diese Anzeige auch nach Ausspruch der Kündigungen vornehmen. Dem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun widersprochen.
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