Zu kurze Kündigungsfrist: Nach 3 Wochen haben Sie Rechtssicherheit
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Heiko Klages, verfasst am: 08.09.2010, 09:55
Zu kurze Kündigungsfrist: Nach 3 Wochen haben Sie Rechtssicherheit
Bei der Berechnung der richtigen Kündigungsfrist können Ihnen schon einmal Fehler unterlaufen. Ist diese zu kurz berechnet, so droht Ihnen unter anderem die Verpflichtung, Lohn bis zum Ende der richtigen Kündigungsfrist zu zahlen. Der Jurist nennt das Annahmeverzugslohn. Das BAG hat jetzt in seiner Entscheidung vom 01.09.2010 (5 AZR 700/09) Ihre Rechte als Arbeitgeber bei der Berechnung einer zu kurzen Kündigungsfrist gestärkt.
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