Keine Haftung des Arbeitnehmers bei Unfall auf Dienstfahrt
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Heiko Klages, verfasst am: 22.10.2008, 12:12
Keine Haftung des Arbeitnehmers bei Unfall auf Dienstfahrt
Gerade im Herbst und im Winter ist das Risiko für Arbeitnehmer, auf einer Dienstfahrt einen Unfall zu verursachen, höher als im Sommer. Dies führt schnell zu einer Haftung des Arbeitnehmers für die dabei entstanden Schäden. Etwas Entspannung gewährt ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27.05.2008, Az: 12 Sa 1288/07.
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