Keine betriebsbedingte Kündigung für Verjüngung der Belegschaft
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Marc Wehrstedt, verfasst am: 31.08.2010, 08:02
Keine betriebsbedingte Kündigung für Verjüngung der Belegschaft
Vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erhielt ein Gartenbauhelfer mit seiner Kündigungsschutzlage Recht, der sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehrte. Er vertrat die Auffassung, dass im Zuge der betriebsbedingten Kündigung eine Verjüngung der Belegschaft angestrebt werden sollte.
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