Gleichbehandlung bei der Altersteilzeit
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 28.05.2008, 09:27
Gleichbehandlung bei der Altersteilzeit
Der Fall: In einem Klinikum waren bereits mit 6,5 % der Arbeitnehmer Altersteilzeitverträge geschlossen worden, als der Arbeitgeber sich entschloss, nur noch bis zum Ende des Monats eingehende Anträge auf Altersteilzeit anzunehmen. Zuvor hatte eine Sachbearbeiterin des Arbeitgebers einen Antrag auf Altersteilzeit für eine Mitarbeiterin formuliert, den diese jedoch erst nach Fristablauf einreichte. Die Mitarbeiterin klagte nun auf Genehmigung der Altersteilzeit.
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