Gelber Schein ab dem 1. Krankheitstag zulässig
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 28.05.2008, 14:16
Gelber Schein ab dem 1. Krankheitstag zulässig
Regelt ein Tarifvertrag, dass die Arbeitnehmer bereits am 1. Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen, hat diese Vorschrift Vorrang vor einer anderslautenden Betriebsvereinbarung. Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt, dass eine Frist von einem Tag ausreichend sei, um eine entsprechende ärztliche Bescheinigung einzuholen und beim Arbeitgeber vorzulegen.
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