Wann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich ist
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Heiko Klages, verfasst am: 10.08.2011, 12:37
Im Normalfall müssen Sie vor jeder verhaltensbedingten Kündigung, also einer Kündigung wegen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, vorher eine Abmahnung aussprechen. Sonst ist die Kündigung alleine aus diesem Grund unwirksam. Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie auf die Abmahnung verzichten können. Dann kann sogar eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich sein.
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