"Flexibel und belastbar": Diese Forumulierung ist noch keine Diskriminierung
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Heiko Klages, verfasst am: 08.01.2009, 15:30
"Flexibel und belastbar": Diese Forumulierung ist noch keine Diskriminierung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bringt manche Leute auf seltsame Ideen. Jetzt steht aber fest, dass die verbreitete Formulierung in Stellenanzeigen, man suche einen "flexiblen und belastbaren Mitarbeiter" keine laut Arbeitsrecht unzulässige Diskriminierung darstellt.
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