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Entgeltfortzahlung: Bei Vergleich müssen Sie eventuell nicht zahlen
Ist einer Ihrer Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt, dann müssen Sie ihm im Normalfall bis zu einer Dauer von 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten (Paragraph 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG). Wird die Arbeitsunfähigkeit dabei schuldhaft durch einen Dritten verursacht, dann sind Sie fein raus. Denn dann können Sie sich Ihre Entgeltfortzahlungskosten vom Schadensverursacher erstatten lassen.
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