Entgeltfortzahlung schließt Sonn- und Feiertagszuschläge ein
-
Experte
Beiträge:
939
Registriert seit:
18.08.2010
-
Heiko Klages, verfasst am: 09.04.2009, 15:05
Entgeltfortzahlung schließt Sonn- und Feiertagszuschläge ein
Das BAG hat entschieden, dass Sie kranken Mitarbeitern auch Sonn- und Feiertagszuschläge zahlen müssen. Das ergibt sich dem Urteil des BAG vom 14.01.2009, Az.: 5 AZR 89/08 zum Umfang der Entgeltfortzahlung.
Ganzen Artikel anzeigen
-
als Favorit markiert
gelöstes Thema
unbeantwortet
geschlossen
Thema hat Priorität
Hinweis zur Rechtsthematik
Aufgrund der unvorhersehbaren und laufenden Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung können weder experto.de noch die in diesem Bereich tätigen Experten eine Haftung für die juristische Richtigkeit und Aktualität der von ihnen gelieferten Inhalte übernehmen. Artikel aus dem rechtlichen Bereich dienen nur allgemeinen Informationszwecken und der allgemeinen Erläuterung von Rechtsfragen. Sie ersetzen in keinem Fall die einzelfallbezogene Rechtsdienstleistung durch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und anderen Gesetzen dazu befugte Personen oder Stellen.