Direktionsrecht: Änderung des Arbeitsvertrages nicht möglich
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Heiko Klages, verfasst am: 20.08.2010, 11:59
Direktionsrecht: Änderung des Arbeitsvertrages nicht möglich
Das Direktionsrecht gibt Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, die aufgrund des Vertrages vom Arbeitnehmer zu erbringenden Leistungen zu konkretisieren. Allerdings dürfen Sie den Arbeitsvertrag nicht einseitig ändern, denn solche Änderungen muss der Arbeitnehmer nicht hinnehmen.
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