Checkliste: Internetzugang für den Betriebsrat
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Heiko Klages, verfasst am: 28.01.2010, 14:00
Checkliste: Internetzugang für den Betriebsrat
Die Kosten des Betriebsrates müssen Sie als Arbeitgeber tragen. Das ergibt sich direkt aus §40 BetrVG. Das BAG hat jetzt definiert, wann Sie Ihrem Betriebsrat in diesem Rahmen auch den Internetzugang ermöglichen müssen.
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