Der Betriebsrat im Intranet
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 09.05.2008, 17:37
Der Betriebsrat im Intranet
Als Arbeitgeber lohnt es sich nicht, mit dem Betriebsrat über die Nutzung des Intranets zu streiten. 2005 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass Sie als Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sind, Ihrem Betriebsrat das firmeneigene Intranet für die Information der Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist aber, dass dieses Intranet im Betrieb eingerichtet und von Ihnen als Arbeitgeber ebenfalls zur Informationsweitergabe an die Mitarbeiter genutzt wird.
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