Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer: Achten Sie auf das AGG (Teil 7)
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Heiko Klages, verfasst am: 13.07.2009, 20:07
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer: Achten Sie auf das AGG (Teil 7)
Nicht nur bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer sollten Sie streng darauf achten, die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzuhalten. Vermeiden Sie bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer jede Diskriminierung und verhindern Sie so Schadensersatzforderungen auf Grundlage des AGG.
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