Befristung: Die richtige Schriftform
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Heiko Klages, verfasst am: 10.08.2010, 10:03
Befristung: Die richtige Schriftform
Die Befristung von Arbeitsverträgen wird immer üblicher. Allerdings ist die Befristung nur wirksam, wenn bei ihr die Schriftform gewahrt ist. Dabei können Arbeitgeber eine Vielzahl von Fehlern machen, wie sich unter anderem aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26.3.2010 (Az. 6 Sa 2345/09) ergibt.
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