Befristeter Arbeitsvertrag
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Heiko Klages, verfasst am: 26.10.2009, 15:06
Befristeter Arbeitsvertrag
"Doppelt genäht hält besser", so dachte sich wohl ein Arbeitgeber, der einen befristeten Arbeitsvertrag gleich auf 2 Gründe stellte. Das LAG Hamm hat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ist auch nur einer der Befristungsgründe unwirksam, so ist die Befristung insgesamt unwirksam.
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