Ausbildung: Die Fahrt zur Berufsschule muss der Arbeitgeber nicht bezahlen
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Heiko Klages, verfasst am: 20.11.2008, 10:03
Ausbildung: Die Fahrt zur Berufsschule muss der Arbeitgeber nicht bezahlen
Gerade in den Flächenstaaten ist es nicht immer so, dass Ihre Auszubildenden die Berufsschule am Ort besuchen können. Der Unterricht in den Berufsschulen findet für viele Ausbildungsgänge inzwischen zentral statt. Aber wer zahlt die Fahrtkosten?
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