Aufhebungsvertrag: Warum dabei ein Handschlag nichts wert ist
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Heiko Klages, verfasst am: 27.08.2010, 14:49
Aufhebungsvertrag: Warum dabei ein Handschlag nichts wert ist
Das ist die Motivation für viele Aufhebungsverträge: "Dann trennen wir uns halt gütlich". Gerade mit einem langjährigen Mitarbeiter, möchten Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen trennen. Aber - genauso wie bei einer Kündigung - reicht der Handschlag nicht.
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