Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer kaum anfechtbar
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Heiko Klages, verfasst am: 18.08.2010, 14:15
Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer kaum anfechtbar
Mit einem Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis in der Regel endgültig. Allerdings versuchen manche Arbeitnehmer, sich im Nachhinein von einem geschlossenen Aufhebungsvertrag wieder zu lösen. Das kann zwar grundsätzlich durch eine Anfechtung geschehen, allerdings ist die Anfechtung eines Aufhebungsvertrags nur in wenigen Fällen erfolgreich.
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