Arbeitsvertrag: Der Abschluss aus rechtlicher Sicht
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VNR Autor, verfasst am: 08.07.2010, 15:47
Arbeitsvertrag: Der Abschluss aus rechtlicher Sicht
Der Arbeitsvertrag: Für seinen Abschluss gelten im Wesentlichen die allgemeinen Regelungen des BGB. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der sich auch auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages erstreckt, wird allerdings durch verschiedene Arbeitnehmerschutzvorschriften eingeschränkt. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Besonderheiten dargestellt.
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