Arbeitsrecht: Nur einmal Anspruch auf Freistellung für Pflege
-
Experte
Beiträge:
939
Registriert seit:
18.08.2010
-
Heiko Klages, verfasst am: 21.12.2009, 11:08
Arbeitsrecht: Nur einmal Anspruch auf Freistellung für Pflege
Laut Arbeitsrecht müssen Sie Ihre Mitarbeiter unter Umständen zur Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen freistellen. Und zwar bis zu insgesamt 6 Monate (§§ 3, 4 PflegeZG). Aber Sie brauchen Sie nicht mehrfach dafür freistellen, der Freistellungsanspruch besteht nur einmal.
Ganzen Artikel anzeigen
-
als Favorit markiert
gelöstes Thema
unbeantwortet
geschlossen
Thema hat Priorität
Das Wichtigste in diesem Portal
-
Leitartikel
-
Checklisten
-
Linklisten
Hinweis zur Rechtsthematik
Aufgrund der unvorhersehbaren und laufenden Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung können weder experto.de noch die in diesem Bereich tätigen Experten eine Haftung für die juristische Richtigkeit und Aktualität der von ihnen gelieferten Inhalte übernehmen. Artikel aus dem rechtlichen Bereich dienen nur allgemeinen Informationszwecken und der allgemeinen Erläuterung von Rechtsfragen. Sie ersetzen in keinem Fall die einzelfallbezogene Rechtsdienstleistung durch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und anderen Gesetzen dazu befugte Personen oder Stellen.