Arbeitsrecht: Das Bundesarbeitsgericht zum Annahmeverzug
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 14.07.2008, 11:30
Arbeitsrecht: Das Bundesarbeitsgericht zum Annahmeverzug
Ein Arbeitgeber war der Ansicht, dass Arbeitsverhältnis zu einer seiner Mitarbeiterinnen sei durch einen Aufhebungsvertrag beendet worden. Er zahlte die vereinbarte Abfindung, beschäftigte die Arbeitnehmerin aber nicht weiter. Die Arbeitnehmerin stritt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Sie kam allerdings nicht mehr zur Arbeit und sandte auch ihre Dienstschlüssel zurück. Erst nach sieben Monaten klagte sie auf Zahlung der Vergütung für die zurückliegende Zeit.
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