Arbeitsrecht: Arbeitnehmer muss Mobbing beweisen
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 29.05.2008, 20:53
Arbeitsrecht: Arbeitnehmer muss Mobbing beweisen
Ein Arbeitnehmer war in einem Einzelhandelsunternehmen befristet als Verkäufer angestellt. Knapp ein Jahr nach Auslaufen des Vertrags wandte er sich mit dem Vorwurf des Mobbings an die Firmenleitung - und verlangte 5.000 Euro Schmerzensgeld.
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