Arbeitsrecht: Sich Arbeit suchend und arbeitslos melden sind "2 Paar Stiefel"
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 28.05.2008, 14:32
Arbeitsrecht: Sich Arbeit suchend und arbeitslos melden sind "2 Paar Stiefel"
Sie wissen bereits, dass Sie nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Ihren Arbeitnehmer darauf hinweisen sollen, bei der Suche nach einer neuen Stelle selbst aktiv zu werden. Auch sollen Sie ihn informieren, dass er sich bei der Agentur für Arbeit Arbeit suchend melden muss (§ 37b SGB III). Tut Ihr Mitarbeiter das dann nicht, drohen ihm finanzielle Einbußen von bis zu 1.500 Euro. Und haben Sie ihn nicht belehrt, wird er vielleicht versuchen, sich das Geld als Schadensersatz bei Ihnen zu holen.
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