Arbeitsrecht: Anspruch auf Freistellung wenn das eigene Kind krank ist
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 28.05.2008, 13:36
Arbeitsrecht: Anspruch auf Freistellung wenn das eigene Kind krank ist
Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf bezahlte Freistellung, wenn das eigene Kind erkrank ist. Allerdings ist dieses Anrecht auf Freistellung zeitlich begrenzt. Arbeitnehmer müssen zur Betreuung eines kranken Kindes 10 Arbeitstage von der Arbeit freigestellt werden; wenn sie allein erziehend sind, stehen ihnen sogar 20 Tage zu. Doch müssen für eine Freistellung diese 4 Voraussetzungen erfüllt sein:
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