Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ist verfassungswidrig
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 29.05.2008, 06:52
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ist verfassungswidrig
Nach der jetzigen Regelung in §14 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlt der Arbeitgeber während des Mutterschutzes vor und nach der Entbindung die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem Nettoverdienst der Mitarbeiterin. Die Beschäftigung von Frauen im gebärfähigen Alter wird dadurch zu einem Kostenrisiko.
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