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Wenn Ihr Arbeitgeber Vertragsstrafen in Arbeitsverträge aufnehmen möchte
Die meisten Arbeitgeber vereinbaren heute Vertragsstrafen in den Arbeitsverträgen mit den Arbeitnehmern. Sie wollen dadurch ihrem Anliegen, dass ein Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Pflichten korrekt nachkommt, Nachdruck verleihen. Zwar werden diese Vertragsstrafen in der Regel ohne Ihre Beteiligung geschlossen. Sie sollten als Betriebsrat aber dennoch das Wichtigste zum Thema Vertragsstrafen wissen, um sich, so gut es geht, für Ihre Kollegen einsetzen zu können.
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Wo ist die angekündigte Tabelle zu finden?
Bei Punkt 3 'angemessene Höhe' verweisen Sie auf eine folgende Tabelle: "Eine Richtschnur, wie hoch eine Vertragsstrafe bei welchem Verstoß sein kann, können Sie der Tabelle unten entnehmen."
Diese Tabelle würde mich interessieren, ist aber auf der Seite nicht zu sehen!
Mit freundlichen Grüßen
A.M.