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Arbeitgeber muss über Rahmenbedingungen für Gehaltserhöhung Auskunft geben
Bei einer Gehaltserhöhung muss der Arbeitgeber über die Rahmenbedingungen Auskunft geben. Dies gilt zumindest dann, wenn Sie einen Teil Ihrer Mitarbeiter von der Gehaltserhöhung ausnehmen (BAG, 01.12.2004, 5 AZR 664/03).
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