Arbeitgeber muss keine Vertragsstrafe zahlen
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 30.05.2008, 12:46
Arbeitgeber muss keine Vertragsstrafe zahlen
Ein Versprechen zu einer Vertragsstrafe des Arbeitgebers zu Gunsten des Betriebsrats kann unzulässig sein. Der Arbeitgeber muss keine Vertragsstrafe zahlen. Dieser wichtigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) lag folgender Sachverhalt zu Grunde.
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