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Arbeitgeber muss Dienstkleidung bezahlen
Verlangt der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern das Tragen bestimmter Kleidung, die diese als Arbeitnehmer des Arbeitgebers kennzeichnet, handelt es sich dabei um Dienstkleidung. Gemäß § 67 BAT muss diese Dienstkleidung vom Arbeitgeber gestellt werden. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Februar 2003.
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