Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für Schulung nur bei eindeutigen Regelung möglich
-
Experte
Beiträge:
13121
Registriert seit:
10.10.2009
-
experto.de-Redaktion, verfasst am: 28.05.2008, 14:12
Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für Schulung nur bei eindeutigen Regelung möglich
Wollen Sie als Arbeitgeber eine Rückzahlungsverpflichtung für Schulungskosten auch für den Fall vereinbaren, dass Sie das Arbeitsverhältnis kündigen, müssen Sie dies im Arbeitsvertrag eindeutig zum Ausdruck bringen. Dies entschied das Arbeitsgericht Mainz in einem aktuellen Urteil.
Ganzen Artikel anzeigen
-
als Favorit markiert
gelöstes Thema
unbeantwortet
geschlossen
Thema hat Priorität
Hinweis zur Rechtsthematik
Aufgrund der unvorhersehbaren und laufenden Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung können weder experto.de noch die in diesem Bereich tätigen Experten eine Haftung für die juristische Richtigkeit und Aktualität der von ihnen gelieferten Inhalte übernehmen. Artikel aus dem rechtlichen Bereich dienen nur allgemeinen Informationszwecken und der allgemeinen Erläuterung von Rechtsfragen. Sie ersetzen in keinem Fall die einzelfallbezogene Rechtsdienstleistung durch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und anderen Gesetzen dazu befugte Personen oder Stellen.