Altersteilzeit bei schwerbehinderten Menschen
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experto.de-Redaktion, verfasst am: 28.05.2008, 14:54
Altersteilzeit bei schwerbehinderten Menschen
Das Altersteilzeitgesetz sieht in seinem §5 Abs. 1 Nr. 2 vor, dass eine Förderung der Altersteilzeit nur bis zu dem Zeitpunkt erfolgen kann, bis zu dem der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters in Anspruch nehmen kann. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in diesem Zusammenhang mit der Frage zu beschäftigen, ob als Rente in diesem Sinn auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen anzusehen ist, die ab dem 60. Lebenesjahr bezogen werden kann.
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