Alleininitiator
Sehr geehrte Damen unf Herren, ich beabsichtige in unserem Betrieb (21-50 MA) zur BR-Wahl einzuladen. Erstreckt sich der Kündigungsschutz auch auf einen Einzelinitiator oder nur auf mehrere, also drei Initiatoren? Meine kollegen haben zuviel Angst, die Einladung zu unterschreiben. Danke für ihre Antwort.
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Alleininitiator
Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebswahl einlädt, ist vom Zeitpunkt der Einladung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig. Laut Kündigungsschutzgesetz (KSchG, § 15) gilt der Kündigungsschutz für die ersten drei in der Einladung aufgeführten Arbeitnehmer - es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen.
Weitere Informationen für Betriebsratsgründer finden Sie hier:
http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigungsschutz-fuer-betriebsratsgruender.html